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Informationen zum Thema Wintergarten-Preise
Info's
Oft wird die Frage gestellt: Was kostet ein Wintergarten?
Um die Schwierigkeit in der Beantwortung der Frage nach Preisen deutlich zu machen, kann man nur die Gegenfragen stellen:
- Wo liegt der Preis für einen Anbau an mein Haus?
- Wo liegt der Preis für ein Haus?
Es leuchtet sofort ein, dass hier ohne die Größe, die Bauart, die Gestaltung die Ausstattung zu kennen keine verwertbare Aussage getroffen werden kann.
Um unverbindlich eine Richtung zu geben, kann man nur soviel sagen:
- Wohnwintergarten aus Aluminium: bei der einfachsten Ausführung wird man ein solides Produkt unter Einbeziehung aller notwendigen Aufwendungen (Fundament mit Bodenplatte, Bauantrag, Standsicherheitsnachweis, Heizung, Lüftung, Beschattung) je nach Lage und Gegend kaum unter 1500 — 2000 €/m² Grundfläche bekommen.
- Terrassendach aus Aluminium: bei der einfachsten Ausführung wird man ein solides Produkt unter Einbeziehung aller notwendigen Aufwendungen (Fundament, Bauantrag, Standsicherheitsnachweis) je nach Lage und Gegend kaum unter 400 — 700 €/m² bekommen.
Es lässt sich nicht vermeiden, hierzu ein bis drei Angebote von einem Fachbetrieb einzuholen und sich ein paar Referenzobjekte anzusehen, um zu sehen, wie Ihre Wünsche an Ihrem Haus realisiert werden könnten.
Wettbewerb bezüglich des Preises hat natürlich eine stimulierende Wirkung, Voraussetzung dafür, dass der Kunde etwas davon hat, ist allerdings, dass sich bei Einhaltung der Produktqualität und Gebrauchstauglichkeit die intelligentesten Konstruktionen, Technologien, optimale Materialauswahl und Beschaffenheit durchsetzen. Überzeugende Referenzobjekte und eine aussagefähige Ausstellung vermitteln einen Eindruck von den Produkten und den Realisierungsmöglichkeiten Ihrer Wünsche. Eine gut ausgestattete Werkststatt in der Region überzeugt, dass innerhalb angemessener Zeiträume auch einmal eine Reparatur– oder Ergänzungsleistung möglich ist. Das kann für Sie wichtiger werden, als ein paar Prozent beim Kauf gespart. Leider muss man das auch mit eigenen Augen überprüfen, da es in jeder Branche einige wenige gibt, die eine blühende Fantasie und erstaunliche Überzeugungskraft bei der Darstellung ihrer Leistungsfähigkeit und Kundennähe im Internet und auf dem Papier entwickeln. Oft reicht es schon, wenn man die Adresse Ihres Partners vor Ort, dessen Telefonnummer erfragt, einen Besuch ankündigt und die Luftnummer wird offensichtlich. Solche schwarzen Schafe sind selten, aber Ihr hart verdientes Geld sollte auch vor diesen Ausnahmen geschützt werden.
Fraglich ist auch, wie Internetportale, die von Werbung leben und häufig von IT– oder Werbe-Fachleuten betrieben werden, solche Versprechungen einlösen wollen, wie:
– Bei den vermittelten Anbietern handelt es sich ausschließlich um zertifizierte (von wem? welches Zertifikat?) Wintergarten-Fachbetriebe, die zuvor eingehend geprüft wurden (von wem?),
– wir vermitteln die besten Wintergartenbaubetriebe.
Es gibt Nachbarländer, in denen z. B. Schneelasten keine Rolle spielen. Der kostengünstige Kauf eines solchen Systems für Gegenden, wo 2 m Schnee keine Seltenheit sind, kann dann schon einem Harakiri nahekommen. Deshalb: objektkonkreten Nachweis der Standsicherheit entsprechend den bautechnischen Regeln und den lokal erforderlichen Lastannahmen fordern.
Hin und wieder kommen Fragen in der Art:
Wir haben hier vor kurzem eine Postwurfsendung erhalten. Darin wird uns in schillernden Farben beschrieben wie wir angeblich ganz einfach an einen kostenlosen Wintergarten kommen könnten. Der Wintergarten soll angeblich über einen Kredit finanziert werden. Dabei sollen die Raten des Kredites durch Prämien gedeckt werden, die wir dafür erhalten sollen, dass wir an Interessenten (aus dem Bekanntenkreis) Informationsmaterial verteilen und gelegentlich einige Besucher empfangen, die kommen um sich den Wintergarten anzuschauen. Was ist von solchen Angeboten zu halten?
.….…
Darauf kann man nur antworten:
Verkaufsmethoden, die mit unseriösen, weil vorsätzlich nicht realistischen Refinanzierungsversprechen verknüpft sind, meist verbunden damit, hohe Fantasiepreise durchzusetzen, sollten von den Kunden heute, nach soviel Information in Fernsehen, Rundfunk und Presse eigentlich schnell durchschaut werden. Dennoch fallen immer wieder einige darauf herein und bezahlen für die Gier, ein Schnäppchen zu erhaschen, den doppelten Preis oder verschulden sich in existenzbedrohendem Umfang, ohne vor der Unterschrift mal nach rechts und links geschaut zu haben.
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Von solchen Anbietern werden in der Regel Preise gefordert, die beim 2–3-fachen gegenüber seriösen Betrieben liegt. Selbst wenn ein Teil der Refinanzierung kurzzeitig funktioniert, zahlt man mehr, als bei seriösen Anbietern. Es werden Einspar-Möglichkeiten bei anderen Haushaltsausgaben und Erträgen aus möglichen Werbemassnahmen vorgerechnet, aber Ratenzahlungsverträge für die volle Summe mit einem Kreditinstitut aufgedrängt.
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Einfachste “Kisten” werden als exclusive Traumwintergärten angepriesen.
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Die Angaben zur Refinanzierung sind nicht überzeugend. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Privatperson, die nur über eingeschränkte Werbemöglichkeiten verfügt, langfristig die zu Grunde gelegte Zahl von Wintergartenkäufern oder auch nur ernsthafte Interessenten gewinnt. Gerade bei Verkauf gravierend überteuerter Wintergärten wird der Verkaufserfolg durch eine Privatperson eher bei Null liegen.
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Solche mündlich genannten Begriffe, wie z. B. “umsatzunabhängiges Garantie-Fixum” fehlen dann in den Verträgen oder werden wolkig formuliert.
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Sicher ist, Sie schließen für einen überteuerten Wintergarten einen Kredit ab, den Sie auf Euro und Cent zurückzahlen müssen. Die Chance einen nennenswerten Teil des überteuerten Kauf Preises zurück zu bekommen sind äußerst gering. Geht der großspurige Betrieb in Insolvenz, ist auch sicher, dass Sie auf dem Kredit der Bank sitzen, ohne jede Chance, auch nur einen Bruchteil der gegebenen Versprechen eingelöst zu bekommen!
Dazu siehe auch:
http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=395
Lassen Sie sich Preise von Bekannten für deren Wintergärten (Leistungsumfang genau beschreiben, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen) nennen und 2–3 Angebote von seriösen Firmen, z. B. Mitgliedern des Bundesverbandes Wintergarten unterbreiten: Wintergarte Lieferanten, um ein Gefühl für Preis und Gegenleistung zu bekommen. Da der Leistungsumfang bei Wintergärten stark schwankt und die Ausstattungsmöglichkeiten sehr vielfältig sind, ist es für den Kunden im Unterschied z.B. zu einem PKW nicht einfach, verschiedene Angebote tatsächlich miteinander vergleichen zu können. Ein Blick auf die Ausstellung des Anbieters, seine und andere Referenzobjekte kann da viel helfen.Ein Blick auf den Wintergarten-Ratgeber einschl.Checkliste des Bundesverbandes Wintergarten sollte bei der Vorbereitung einer solchen Entscheidung auch nicht fehlen!
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Einige interessante Urteile zeigen, dass man sich auch gegen unseriöse Drücker erfolgreich wehren kann
Insbesondere einer erschlichenen oder provozierten Bestellung kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu. Dazu s. a. die wichtigen Hinweise von Rechtsanwalt Weber, Potsdam in unserem Wintergarten Forum unter gast87:
http://wintergarten-forum.org/showthread.php?tid=27
http://www.potsdam-rechtsanwälte.de/Urteile-Baurecht/Wintergarten-Widerruf-Gratis-Werbevertrag/1,000000748176,8,1
Wintergarten – Widerruf trotz Bestellung eines Vertreterbesuches
Schleswig-Holsteinisches OLG – 27.10.2000 – Az.: 1 U 39/00
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beschwer für die Beklagte beträgt 19.140,– DM.
Wintergarten — Haustürgeschäft bei vorheriger “Bestellung des Vertreters“
Oberlandesgericht des Landes Sachsen — 16.04.2002 — Az: 11 U 258/01
Leitsatz
Zur vorhergehenden Bestellung i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HausTWG (hier im Falle der erschlichenen Bestellung).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 26.10.2001 — 7 O 241/01 — wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 11.618,40 DM festgesetzt.
Wintergarten – Widerruf einer Bestellung
LG Görlitz — 14.05.1993 — Az: 1 O 151/93, 1 O 0151/93
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger DM 6104,92 zzgl. 4 % Zinsen seit dem 21.12.1992 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.100 vorläufig vollstreckbar.
Quelle: Bundesverband Wintergarten e.V.

